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Das Aufkommen an Verpackungsmüll steigt stetig an und wird dadurch verstärkt, dass immer mehr unterwegs verzehrt und im elektronischen Handel eingekauft wird. Um dem entgegenzuwirken, definiert die Verordnung die Verpackungsvermeidung als Schlüsselelement. Die Vermeidung von Verpackungsabfällen bezieht sich auf Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, die Entstehung von Abfall an der Quelle zu minimieren, anstatt ihn nachträglich zu behandeln.

 

In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Maßnahmen und Ziele der Vermeidung geben, die in der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegt sind.

 

Reduzierungsziel von Verpackungsabfällen

 

Die Verordnung legt ein ehrgeiziges Gesamtziel für die Reduzierung von Verpackungsabfällen fest. Es wird ein Drei-Stufen-Plan eingeführt der darauf abzielt, den Verpackungsabfall bis 2040 um 15 % im Vergleich zu 2018 zu reduzieren.

 

Bis 2030

Bis 2035 Bis 2040
-5% -10% -15%

 

Darüber hinaus werden spezifische Vermeidungsmaßnahmen eingeführt, um das Gesamtziel der Reduzierung von Verpackungsabfällen zu erreichen :

 

Beschränkung der Verwendung bestimmter Verpackungsformate

 

Um die mit der Vermeidung von Verpackungsabfällen verbundenen Ziele erreichen zu können, dürfen unnötige oder vermeidbare Verpackungen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Dazu gehören Kunststoffverpackungen in Form von* :

 

  • Einwegumverpackungen aus Kunststoff, die im Einzelhandel zur Bündelung von Waren verwendet werden die in Flaschen, Konservendosen, Dosen, Töpfen, Gefäßen und Packungen verkauft werden.
  • Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse mit einem Gewicht unter 1,5 kg.
  • Einweg-Kunststoffverpackungen für Lebensmittel und Getränke die in den Räumlichkeiten des Gastgewerbes befüllt und verzehrt werden.
  • Einweg-Kunststoffverpackungen für Einzelportionen im Gastgewerbe, die für Würzmittel, konservierte Lebensmittel, Soßen, Kaffeesahne, Zucker und Gewürze verwendet werden
  • Kleine Einwegverpackungen aus Kunststoff für das Hotelgewerbe, z. B. Shampooflaschen, Flaschen für Hand- und Körperlotion, Päckchen für kleine Seifenstücke.
  • Sehr leichte Kunststofftragetaschen.
 
*Ausnahmen werden hier nicht erwähnt

 

Wiederverwendungssysteme und Wiederverwendungsziele

 

Eine wiederverwendbare Verpackung ist eine Verpackung die erneut für denselben Zweck verwendet wird, für den sie ursprünglich bestimmt war. Um sicherzustellen, dass als wiederverwendbar vermarktete Verpackungen auch tatsächlich wiederverwendet werden, müssen Wiederverwendungssysteme eingerichtet werden, die die Sammlung von Verpackungen zur Wiederverwendung gewährleisten. Dies betrifft Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen und Umverpackungen, Getränkeverpackungen sowie Verpackungen von Lebensmitteln und Getränken, die zum Mitnehmen bestimmt sind.

 

Für diese Sektoren sind folgende Wiederverwendungsziele zu erreichen*:

 

  • TRANSPORTVERPACKUNGEN

 

Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen, einschließlich des elektronischen Handels, die für den Transport von Waren innerhalb des Gebiets der europäischen Union verwendet werden

       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für Unternehmen, die Transportverpackungen zwischen ihren eigenen Standorten oder den Standorten ihrer verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen verwenden, müssen alle oben genannten verwendeten Transportverpackungen wiederverwendbar sein.

 

  • UMVERPACKUNGEN

  • VERKAUFSVERPACKUNGEN FÜR ALKOHOLISCHE UND NICHT-ALKOHOLISCHE GETRÄNKE

  • VERKAUFSVERPACKUNGEN ZUM MITNEHMEN IM GASTGEWERBE

 

*Ausnahmen werden hier nicht erwähnt

 

 

Pflichten im Zusammenhang mit der Wiederbefüllung

 

Das PPWR führt das Konzept der Wiederbefüllung ein. Wiederbefüllen bedeutet, dass ein Behälter - den der Kunde bereits besitzt oder im Geschäft kauft - erneut mit einem Produkt gefüllt wird. Dies kann entweder durch den Kunden oder durch das Geschäft, in dem das Produkt gekauft wird, erfolgen. Die folgenden Ziele für die Wiederbefüllung werden eingeführt*:

 

Gastgewerbe:

 

Endvertreiber:

*Ausnahmen werden hier nicht erwähnt

 

Verringerung der Kunststofftragetaschen

 

Angesichts des nach wie vor hohen Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zielt die PPWR auf deren nachhaltige Verringerung ab. Dies soll durch die Einführung harmonisierter Definitionen und neuen Berichterstattungsanforderungen für alle Kunststofftragetaschen, unabhängig von ihrer Wandstärke erfolgen. Das bereits bestehende Ziel eines maximalen Jahresverbrauchs von 40 leichten Kunststofftragetaschen pro Person bleibt bestehen.

 

Pfand- und Rücknahmesysteme

 

Um das Angebot an hochwertigen Sekundärrohstoffen, die für das Recycling in geschlossenen Kreisläufen geeignet sind, zu erhöhen und das Littering von Getränkeverpackungsabfällen zu verringern, führt die Verordnung ein Sammelziel für mindestens 90 % der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Einweggetränkebehälter aus Metall mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern ein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Einführung eines Pfandsystems vorgeschrieben, das die getrennte Sammlung dieser Verpackungen gewährleistet*.

 

Einführung von Pfand- und Rücknahmesysteme

*Ausnahmen werden hier nicht erwähnt

 

Aktueller Stand und nächste Schritte

 

Das Europäische Parlament hat die PPWR vor kurzem angenommen, sie ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die Verordnung muss noch von der Kommission und dem Rat verabschiedet werden, und der genaue Zeitplan für die Umsetzung ist noch nicht bekannt. Um Ihnen bei der Umsetzung der durch die PPWR eintretenden Änderungen zu helfen, werden wir Ihnen weiterhin aktuelle Informationen und Empfehlungen bereitstellen.

 

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Ihr Valorlux Team