Industrieverpackungen

Als Mitglied von Valorlux sind Sie verpflichtet, Industrieverpackungen zu melden, die ab 2025 auf den Markt gebracht werden. Diese Seite führt Sie durch den Meldeprozess, die betroffenen Verpackungsarten und die Verantwortlichkeiten, die Sie übernehmen müssen, um die geltenden Vorschriften einzuhalten.

 

Verpackungsmeldung für Industrieverpackungen/Verpackungen für den gewerblichen Gebrauch ab 2025.

Die Verpackungsmeldung muss zwischen Januar und Februar 2025 erfolgen und betrifft Industrieverpackungen, die 2024 auf den Markt gebracht wurden.

Valorlux Mitgliedsantragsformular

Der rechtliche Kontext

 

Gemäß der europäischen Richtlinie 2018/852/EU müssen die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2024 Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für alle Verpackungen einrichten. In Luxemburg bedeutet dies, dass die Verpackungsverantwortliche eine zugelassene Organisation vertraglich mit der Erfüllung dieser Verpflichtung ganz oder teilweise beauftragen müssen, gemäß des Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Juni 2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle

 

Was bedeutet das in der Praxis?

 

In der Praxis wird die Verantwortung für die Entsorgung von Industrieverpackungen zwischen dem betreffenden Unternehmen und Valorlux geteilt. Und so funktioniert es:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das operative Management Ihres Abfalls bleibt unverändert; es steht Ihnen frei, Ihren Abfall so zu entsorgen, wie Sie es bevorzugen. Valorlux wird sich um das administrative Management kümmern, um die Recyclingrate in Luxemburg zu berechnen und um Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen.

Wer ist für Industrie-/Nicht-Haushaltsverpackungen verantwortlich?

 

  • Ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen, das direkt oder indirekt Industrieprodukte für den Vertrieb auf dem luxemburgischen Markt verpackt.

  • Ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen, das direkt oder indirekt Produkte mit Industrieverpackungen importiert.

 

Kann ich als ausländisches Unternehmen die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen?

 

Wie bei der Verpackungsmeldung für Haushaltsverpackungen haben ausländische Unternehmen die Möglichkeit, die Verpflichtung ihrer Kunden für gewerbliche Verpackungen, die auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebracht werden, zu übernehmen.

Was sind Industrie-/Nicht-Haushaltsverpackungen?

Zu den Industrieverpackungen gehören:

 

  • Tertiärverpackungen (Stretchfolie für Paletten, Schutzecken, Einwegpaletten)
  • Sekundärverpackungen (Kartons, Kisten, Kanister)
  • Primärverpackungen* für Produkte, die für den professionellen Gebrauch bestimmt sind.

 

*Wenn Sie Fragen zur Unterscheidung zwischen Industrie- und Haushaltsverpackungen haben, konsultieren Sie bitte unsere graue Liste

 

Im ersten Meldejahr 2025 müssen wiederverwendbare Materialien nicht gemeldet werden (z.B. Europaletten, aber alle Einwegpaletten müssen gemeldet werden).

 

Verpackungsmeldung

 

Es gibt zwei Methoden zur Meldung von Industrieverpackungen die auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebracht werden, die nicht nur einzeln, sondern auch in Kombination verwendet werden können:

Anwendbar auf Verpackungen, deren theoretische Masse bekannt ist. Die Meldung erfolgt auf der Grundlage von Produktblättern oder jährlichen Verbrauchsdaten.

 

Produktblätter

 

  • Wenn Sie über Produktblätter mit einer Beschreibung der verwendeten Verpackungen (Material und Gewicht) verfügen, müssen Sie nur die Anzahl der Verkaufseinheiten in Luxemburg ermitteln.
  • Anschließend multiplizieren Sie die Masse der Industrieverpackung mit der Anzahl der in Luxemburg verkauften Einheiten, um die zu meldende Verpackungsmenge zu ermitteln.

 

Jährliche Verbrauchsdaten

 

  • Wenn Ihnen die jährlichen Verbrauchsmengen für die Verpackung Ihrer Produkte (z. B. Stretchfolienrollen) vorliegen, müssen Sie lediglich das Verhältnis zwischen den in Luxemburg und den im Ausland verkauften Produkten berechnen und dieses Verhältnis dann mit den verbrauchten Verpackungsmengen multiplizieren.
  • Wenn Sie das Verhältnis der in Luxemburg verkauften Produkte nicht kennen, können Sie Ihre Berechnungen auch auf den in Luxemburg erzielten Umsatz im Vergleich zum im Ausland erzielten Umsatz stützen.

Diese Methode ist anwendbar, wenn die theoretische Masse nicht bekannt ist. Die Meldung erfolgt auf der Grundlage des Verwertungsnachweises, den Sie von Ihrem Entsorgungsunternehmen erhalten.

 

  1. Zunächst müssen Sie die jährliche Gesamtmenge der gesammelten Verpackungsabfälle von Ihrem Entsorgungsunternehmen erhalten.
  2. Als Nächstes müssen Sie einen Prozentsatz berechnen, indem Sie die Anzahl der Lieferanten, die nicht Mitglied bei Valorlux sind, durch die Gesamtzahl der Lieferanten teilen.  Sie müssen keine Verpackungen melden, die bereits von Lieferanten gemeldet wurden, die Valorlux-Mitglieder sind. Um zu überprüfen, welche Lieferanten bereits Mitglieder sind, empfehlen wir Ihnen, unsere Liste der Mitglieder zu konsultieren. Bitte dokumentieren Sie die Methode, die Sie zur Berechnung dieses Prozentsatzes verwendet haben.
  3. Schließlich wird auf der Valbase-Plattform automatisch ein „Prozentsatz für Nichtverpackungsabfälle“ angewendet, da Abfallbehälter nicht nur Verpackungen enthalten. Dadurch wird verhindert, dass Sie zu viel melden. Dieser Prozentsatz ist bei der Verpackungsmeldung sichtbar. Wenn Sie diesen Prozentsatz anpassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

Bitte beachten Sie, dass die in dieser Abbildung gezeigten Kosten und Zahlen nur als Beispiel dienen und jederzeit angepasst werden können.

Welche Industrieverpackungen müssen gemeldet werden?

Alle Verpackungen, die Sie auf den luxemburgischen Markt bringen, müssen gemeldet werden, einschließlich:

 

  • Verpackungen für Produkte, die von Ihrem Unternehmen verpackt werden: Fertigprodukte
  • Verpackungen für Produkte, die von Ihrem Unternehmen importiert werden: Importprodukte*, Rohstoffe, Ersatzteile

 

* Importierte Produkte beziehen sich nur auf Verpackungen von Lieferanten, die nicht Mitglied von Valorlux sind.

 

Methode A: Durch Produktblätter oder jährliche Verbrauchsdaten.

Methode B: Durch Zertifikate Ihres Entsorgungsunternehmens

 

Auspackprämie

Unternehmen mit sortierten Abfallbehältern (jeder Größe), die von einem zugelassenen Entsorger abgeholt werden, können eine Auspackprämie erhalten. Diese Prämie gilt für Kunststoff-, Holz- und Metallverpackungen und kann jedes Jahr von Mai bis November beantragt werden. Die Höhe der Prämie wird auf der Grundlage der Massen an Verpackungsabfall berechnet, die von Ihren Entsorgern gesammelt wurden.

 

Bitte beachten Sie, dass für gemischte Abfallbehälter keine Prämie gezahlt wird.

 

Unsere FAQs

 

Bei weiteren Fragen konsultieren Sie bitte unsere FAQs oder kontaktieren Sie uns direkt.

 

Die erste Verpackungsmeldung muss zwischen Anfang Januar und Ende Februar 2025 erfolgen und betrifft Industrieverpackungen, die 2024 auf den luxemburgischen Markt gebracht wurden.

Alle Industrieverpackungen, die auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich Verpackungen für Produkte, die von Ihrem Unternehmen verpackt werden (Fertigprodukte), und Verpackungen für importierte Produkte (Rohstoffe, Ersatzteile).

 

* Importierte Produkte beziehen sich nur auf Verpackungen von Lieferanten, die nicht Mitglied von Valorlux sind.

Industrieverpackungen werden hauptsächlich für Produkte für den professionellen Gebrauch verwendet und umfassen Tertiär- und Sekundärverpackungen sowie Primärverpackungen für Produkte mit einem Gewicht von mehr als 10 kg oder Litern. Im Zweifelsfall können Sie unsere graue Liste konsultieren.

Es gibt zwei Methoden: auf der Grundlage von Produktblättern oder der jährlichen Verbrauchsdaten (Methode A) für Verpackungen, deren Masse bekannt ist, oder auf der Grundlage der gesammelten Masse (Methode B) für Verpackungen, deren Masse nicht bekannt ist.

Ja, wenn Ihre Abfallbehälter sortiert sind und von einem zugelassenen Entsorger abgeholt werden. Die Auspackprämie gilt für Verpackungen aus Kunststoff, Holz und Metall, für Abfallbehälter mit gemischten Fraktionen wird keine Prämie gewährt.

Ja, ausländische Lieferanten können die Verpflichtung ihrer Kunden für Industrieverpackungen, die auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebracht werden, auf die gleiche Weise übernehmen wie für Haushaltsverpackungen.

In diesem Fall können Sie die Verpackungsmeldung auf der Grundlage der Masse der gesammelten Verpackungen unter Verwendung der von Ihrem Abfallentsorgungsunternehmen ausgestellten Verwertungsbescheinigung verwenden.

Damit Ihr Unternehmen die europäische Richtlinie einhält und seinen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung nachkommen kann, muss Valorlux mehrere Aufgaben erfüllen.

 

Zunächst berechnet Valorlux die Recyclingquoten in Luxemburg. Dies erfordert Audits von Recyclingunternehmen und Abfallsammelstellen sowie die Rückverfolgung der Verpackungsströme bis zu den endgültigen Recyclingunternehmen. Einige Kunststoffverpackungen werden außerhalb der EU recycelt. Um die Kosten zu senken, arbeiten wir mit Valipac in Belgien zusammen, um gemeinsame Audits durchzuführen und so die Gesamtkosten zu senken.

 

Darüber hinaus führt Valorlux Sensibilisierungskampagnen durch, um die ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungsabfällen zu fördern und die für Produkte verwendeten Verpackungsmengen zu optimieren.

Seien Sie konform!

Treten Sie Valorlux bei, um sicherzustellen, dass Sie die Vorschriften für Industrieverpackungen einhalten. Als Mitglied profitieren Sie von umfassender Unterstützung bei der Verpackungsmeldung und tragen zu einer verantwortungsvollen Abfallwirtschaft in Luxemburg bei.

 

Füllen Sie noch heute das Mitgliedsantragsformular von Valorlux aus und stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

 

Valorlux Mitgliedsantragsformular