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Im letzten Juni wurde das Gesetzespaket „Offall- a Ressourcëpak“ gestimmt. In diesem Newsletter konzentrieren wir uns auf die Artikel in diesem Gesetzespaket, die eine Auswirkung auf die Benutzung von Verpackungen auf öffentlichen Veranstaltungen und im Horeca-Sektor haben.

 

Was sind die Auswirkungen auf die öffentlichen Veranstaltungen?

 

Das Abfallgesetz verbietet die Benutzung von Einweg-Kunststoffverpackungen bei öffentlichen Veranstaltungen. Geschirr und Besteck, sowie Strohhalme und Einweg-Kunststoffverpackungen (z.B.: Schalen, Becher, Flaschen) sind betroffen. Die Auswahl des Materials ist also begrenzt und die Benutzung von Mehrweg-Geschirr und -Besteck wird sich verbreiten neben den Mehrweg-Bechern die bei öffentlichen Veranstaltungen schon allgegenwärtig sind.

 

Welche Etappen fallen als nächstes an?

 

Ab Januar 2025 gilt der Verbot der obengenannten Einweg-Gegenständen, egal aus welchem Material sie bestehen. Diese Gegenstände müssen wiederverwendbar sein und die entleerten Verpackungen können von den Konsumenten zurückgebracht werden. Durch die Entwicklung von Ausleih- und Rücknahmesysteme für wiederverwendbare Verpackungen wird man nachweisen können, wie oft diese Verpackungen in den Umlauf gebracht worden sind. Dies ist wichtig um zu vermeiden, dass Verpackungen auf den Markt gebracht werden, die zwar theoretisch wiederverwendbar sind (dickere Wände und waschbar), aber in Wirklichkeit nicht wiederverwendet werden. 

 

Hat dieses Gesetz auch eine Auswirkung auf den Horeca-Sektor?

 

Seit dem 1. Januar 2023 sieht das Gesetz vor, dass alle Behälter, inclusive Ihrer Deckel, die Becher und das Besteck wiederverwendbar sein müssen, wenn die Mahlzeiten vor Ort konsumiert werden. Einwegverpackungen können also nicht mehr gebraucht werden, und das unabhängig vom Material.

 

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wiederverwendung nach Außen erweitert, Mahlzeiten die nach Hause geliefert oder mitgenommen werden, müssen auch in Mehrwegverpackungen verpackt sein, die zurückgenommen werden.

 

Warum sind diese Verpackungen spezifisch betroffen?

 

Im Gesetz über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, sind die Verpackungen von Mahlzeiten und Getränken betroffen, die keine weitere Zubereitung brauchen, so wie Salate oder frisch zubereiteter Kaffee. Die Verpackungen dieser Produkte sind die, die man am meisten in der Natur wiederfindet, im Gegensatz zu Mahlzeiten zum Aufwärmen, dessen Verpackungen meistens in den usuellen Abfallströme landen.

 

Ihr Valorlux Team

 

 

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