Wenden Sie diese einfachen Handgriffe in Ihrem Alltag an: Werfen sie ihren Abfälle nicht in die Natur!
Recyclen Sie oder entsorgen Sie ihre Verpackungsabfälle in einen Mülleimer.
Viele Verpackungen werden entlang unseren Nationalstraßen und Autobahnen gefunden. Für alle diese Stoffe gibt es einen geeigneten Platz in unserem Recyclingsystem.
Wenden Sie diesen einfachen Gesten im Alltag an: Recycelt ihre Verpackungsabfälle oder werfen Sie die in den Abfalleimer.
Nicht in der freien Natur!
Haben Sie das gewusst?
Laut der Umweltbehörde sammeln die Reinigungsdienste der Gemeinden jedes Jahr pro Kopf 1,6 kg wilden Müll ein.
Im Jahre 2015 wurde entlang der Nationalstraßen im Durchschnitt 103 kg wilder Müll pro km eingesammelt (gegenüber 89 kg im Jahre 2008) und 216 kg entlang der Autobahnen (gegenüber 309 kg in 2008). Die Mengen und die Art des Abfalls schwanken von Jahr zu Jahr erheblich.
Die jährlichen Kosten für das „Littering“ (das Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichen Plätzen) werden in Luxemburg auf 1,2 Millionen Euro geschätzt, und das betrifft auch nur die Maßnahmen der Straßenbauverwaltung.
Der Mangel an Mülleimern wird oft als Ursache für das Littering genannt. Dabei zeigen Studien, dass mehr als 50% des Litterings weniger als 5 Meter von einem nicht-vollen Mülleimer entfernt stattfinden und mehr als 10% weniger als 1 Meter von einem Mülleimer entfernt. Das Aufstellen von mehr Mülleimern und eine häufigere Reinigung können also nicht allein das Problem der wilden Abfälle lösen.
Es gibt kein Standardprofil von Personen, die ihren Abfall in die Natur werfen. Es wurde schon häufig beobachtet, dass eine Person, die einen Abfall sorgsam in einen Mülleimer wirft, andere Gegenstände einfach so in die Natur wegwerfen kann.
Das Littering drückt sich auf unterschiedliche Weise aus:
- Abfälle im öffentlichen Raum unauffällig oder für jedermann sichtbar wegwerfen.
- Die Abfälle auf eine Oberfläche ablegen, bevor man sich allmählich vom Ort entfernt.
- Die Abfälle in enge Räume -wie Ritzen- klemmen.
Seit Ende 2015 händigen Polizeibeamte gebührenpflichtige Verwarnungen an die Delinquenten aus.